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AutorenbildGesine Kleine-Horst

Arbeiten 4.0 - Homeoffice am Meer

Wonnemonat Mai – frisches Grün, bunte Blumenpracht und sonnige Feiertage! So sollte es sein…


In diesem Jahr fühlt sich der Mai allerdings eher wie April an: ständig wechselnd zwischen Regen und Sonne, starke Temperaturumschwünge, viel zu viel grau. Also warum nicht einfach weg ans Meer? Und ja, klar, Urlaub am Meer ist natürlich am schönsten, aber wäre es nicht toll, dem nervigen Wechselwetter Deutschlands die kalte Schulte zeigen zu können und einfach das Homeoffice ans Meer zu verlegen?


In vielen Firmen ist Homeoffice spätestens seit Corona zur Normalität geworden. Ob das rein rechtlich alles so geht, ist natürlich von verschiedensten Dingen abhängig. Aber wenn die profanen Dinge geklärt sind, wie dass vor allem der Arbeitgeber damit einverstanden sein muss und auch sonstige rechtliche Fragen zu klären sind, dann steht dem Arbeiten 4.0 nichts mehr im Weg.


Also los – ab ans Meer fahren, Füße in den Sand und Blick aufs Wasser. Zwischendurch vom Bildschirm immer mal den Blick in die Weite schweifen lassen, in der Mittagspause am Strand spazieren gehen – oder sogar kurz abtauchen? – und durch die Urlaubsstimmung mehr Erholung, Wohlbefinden und Produktivität während der Arbeit genießen.


Aber vielleicht muss es ja auch nicht unbedingt gleich das Meer sein… Manchmal liegt das Gute ja auch so nah und Du setzt Dich einfach auf den Balkon, im Park auf eine Wiese oder sogar „nur“ ins Café? Ganz egal ob täglich oder nur einmal in der Woche – so ein Perspektivwechsel ist erfrischend und tut in jedem Fall gut.



Rechtliche Bestimmungen zur Homeoffice-Pflicht


Grundsätzlich kennt das Gesetz statt „Homeoffice“ die beiden Begrifflichkeiten „Telearbeit“ und „Mobiles Arbeiten“. Seit Anfang 2023 gab es einige Änderungen, die die Arbeit von zu Hause aus betreffen. Die wichtigsten Erkenntnisse haben wir hier kurz zusammengefasst:


  • Mitarbeitende haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice

  • Führungskräfte können ohne Grund keinen Mitarbeiter gegen seinen Willen ins Homeoffice schicken

  • Aber: Im Arbeitsvertrag oder in separaten Vereinbarungen lässt sich Homeoffice vertraglich einfacher regeln

  • Und: In Ausnahmezuständen (wie z.B. im Lockdown) können Führungskräfte den Mitarbeitenden Homeoffice befehlen (um während der Gas-Krise im Unternehmen Energie zu sparen, ist kein Ausnahmezustand!)

  • Steuerliche Verbesserung: Der Maximalwert für die Homeoffice-Pauschale wurde 2023 deutlich angehoben. Arbeitnehmer können seit Beginn des Jahres bis zu 210 Homeoffice-Tage in der Steuererklärung angeben.

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